
In manchen Situationen ist es sinnvoll bestehende Grundstücke zu teilen.
Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung gem. § 8 Bauordnung NRW für ein bebautes Grundstück ist von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ihrer Wahl zu stellen.
Gerne beantworten wir alle Fragen dazu.