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Ukraine

Illustration der Stadt Kleve vor einer Ukraine Flagge

Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine

In der Ukraine geschieht aktuell für uns Unvorstellbares. Am Sonntag, 27.02.2022, demonstrierten im gesamten Bundesgebiet unzählige Menschen für den Frieden und auch in Kleve kamen Hunderte auf dem Koekkoekplatz anlässlich einer Mahnwache zusammen.

Die EU erwartet angesichts des Krieges Millionen Flüchtlinge. Menschen, die Ihr Leben, ihr Hab und Gut und teilweise ihre Familie in einem Kriegsgebiet zurücklassen. Kleves Bürgermeister Wolfgang Gebing kündigte in seiner Rede auf der Klever Friedensdemo am 27.02.2022 an, die Verwaltung alle Vorbereitungen treffen zu lassen, kurzfristig ukrainische Flüchtlinge aufnehmen und beherbergen zu können.

Mittlerweile sind bereits über 400 Menschen aus der Ukraine in Kleve angekommen. Noch haben wir keine Kenntnis über die Größenordnung des Zustroms an Flüchtlingen und wie viele weitere Menschen möglicherweise noch in Kleve Zuflucht finden werden. Die Stadt Kleve wird die Aufnahme von Geflüchteten selbstverständlich nach Kräften unterstützen.

Rechtskreiswechsel ab dem 01.06.2022

Ab dem 01.06.2022 haben die Flüchtlinge aus der Ukraine (unter den Voraussetzungen des § 74 SGB II) einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ab 2023 Bürgergeld) vom Jobcenter oder auf Sozialhilfe nach dem SGB XII vom örtlichen Sozialamt.

Ab dem 25.05.2022 werden dazu alle Personen bzw. Familien, die in Kleve leben und bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben, angeschrieben.

Folgende Unterlagen sind auszufüllen und im Jobcenter wieder einzureichen:

  • Hauptantrag
  • Anlage zur Einkommenserklärung
  • Erklärung zum Rechtskreiswechsel

Die Unterlagen sind einzureichen beim

  • Fachbereich Arbeit und Soziales - Jobcenter
    Lindenallee 33
    47533 Kleve

Weitere Informationen zum Bürgergeld sowie den Link zu den Antragsformularen erhalten Sie hier:

Bei Fragen wenden Sie sich an den folgenden Kontakt

Kontakt
Fachbereich Arbeit und Soziales - Jobcenter
Tel.: 0 28 21 / 84 - 500
E-Mail: arbeitundsoziales@kleve.de

WICHTIG: Für den Monat Juni 2022 werden die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zunächst weitergewährt. Wenn Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Oomen.

Fragen und Antworten

Ich möchte Wohnraum anbieten. Wo kann ich mich melden?

Über das folgende Formular können Sie Wohnraum anmelden. Sie können das Formular nach dem Ausfüllen über die Seite volldigital an uns senden. Es ist nicht notwendig, das Formular auszudrucken und einzureichen.

Hier verfügbaren Wohnraum anmelden!

Sollte angebotener Wohnraum benötigt werden, wird die Stadt Kleve selbstständig auf die Anbieter zukommen.

An dieser Stelle bereits vielen Dank an die zahlreichen couragierten Bürgerinnen und Bürger Kleves, als auch der umliegenden Kommunen. Es sind bereits viele Rückmeldungen eingegangen und es werden fortlaufend mehr. Das ist ein starkes Zeichen der Solidarität!

Wie viele Menschen sind aus der Ukraine nach Kleve geflüchtet? Wie sind sie untergebracht?

Anzahl Flüchtlinge aus Ukraine in Kleve
Anzahl der Flüchtlinge aus Ukraine in Kleve

Seit dem 24.02.2022 kommen fast täglich viele Flüchtlinge aus der Ukraine in Kleve an. Viele Menschen haben Familie oder Freunde in Kleve und werden von diesen oftmals aufgenommen. Einige kommen jedoch eher zufällig nach Kleve und werden von der Stadt untergebracht.

Seit dem 21.03.2022 werden auch Flüchtlinge aus der Ukraine von der Bezirksregierung der Stadt Kleve zugewiesen. Diese Personen haben sich vorher in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes aufgehalten.

Die Unterbringung in Kleve erfolgt sowohl in zentralen Gemeinschaftseinrichtungen als auch in dezentralen Wohnungen.
 

Art der Unterbringung
Unterbringungsart Anzahl Personen
dezentral 278
zentral 189
Gesamt

467

Stand: 01.06.2022

Ich möchte meine Hilfe anbieten. An wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Kommunale Integrationsmanagement des Kreises Kleve. Dort werden die verschiedenen Hilfsangebote koordiniert.

Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement
Frau Hünnekes
Tel.: 0 28 21 /  85 78 85

E-Mail: kim@kreis-kleve.de

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Beauftragte für Integration und Inklusion der Stadt Kleve wenden.

Kontakt
Frau Lemm
Tel.: 0 28 21 / 84 - 274
E-Mail: sonja.lemm@kleve.de

Ich möchte etwas spenden. An wen kann ich mich wenden?

Benötigt werden derzeit keinerlei Sachspenden.

Wenn Sie Geld spenden möchten, können Sie dies über die bekannten Spendenkonten der verschiedenen Hilfsorganisationen tun.

Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Beauftragte für Integration und Inklusion der Stadt Kleve oder an das Kommunale Integrationsmanagement des Kreises Kleve.

Kontakt
Frau Lemm
Tel.: 0 28 21 / 84 - 274
E-Mail: sonja.lemm@kleve.de
Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement
Frau Hünnekes
Tel.: 0 28 21 /  85 78 85

E-Mail: kim@kreis-kleve.de

Ich brauche finanzielle Unterstützung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Stadt.

Wenn Sie in der Stadt Kleve wohnen, melden Sie sich bei unserer Kontaktperson.

Bin ich als Flüchtling krankenversichert?

Wenn Sie zu einem Arzt oder einer Ärztin müssen, melden Sie bitte vorher bei dem Sozialamt in Ihrer Stadt. Sie werden dann in der Regel einen Behandlungsschein erhalten. Diesen Behandlungsschein geben Sie bei einem Arzt oder einer Ärztin ab.

Wenn Sie in der Stadt Kleve wohnen, melden Sie sich bei unserer Kontaktperson.

Ich wohne jetzt bei Angehörigen oder Freunden. Ich brauche aber eine eigene Unterkunft. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie bei Ihren Angehörigen oder Freunden nicht mehr wohnen können, kann eine Unterbringung in der Regel durch die Stadt oder Gemeinde erfolgen. Wenden Sie sich dazu an das Sozialamt oder Ordnungsamt in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich gerade aufhalten.

Wenn Sie bereits in Kleve wohnen, können Sie sich bei unseren Kontaktpersonen melden. 

Wo muss ich mich als Flüchtling registrieren lassen?

Zum jetzigen Zeitpunkt werden Termine bei der Ausländerbehörde nur in Absprache mit den Städten und Gemeinden vergeben.

Wenn Sie bereits beim Sozialamt im Bereich Asyl vorgesprochen haben, sind Sie für eine Registrierung bei der Ausländerbehörde bereits erfasst. Die Stadt Kleve wird Sie benachrichtigen und den Termin zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde mitteilen.

Die offizielle Registrierung erfolgt durch die Ausländerbehörde des Kreises Kleve. Bitte gehen Sie nur zur Ausländerbehörde, wenn Sie bereits einen Termin haben. Wenn Sie noch keinen Termin bei der Ausländerbheörde haben, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktperson.

Wichtig: Sie müssen bei der Ausländerbehörde ein biometrisches Passbild vorlegen.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kontaktpersonen.

Muss ich mich beim Bürgerbüro anmelden?

Wenn Sie sich für länger als zwei Wochen und nicht nur zu Besuch hier in Kleve aufhalten, sollen Sie sich auch beim Bürgerbüro anmelden.

Wenn Sie bereits beim Sozialamt im Bereich Asyl vorgesprochen haben, wird die Anmeldung durch die Stadt Kleve vorgenommen. Sie müssen dann noch von dem Eigentümer der Wohnung eine Wohnungsgeberbestätigung beim Bürgerbüro einreichen. Diese Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie unter der Dienstleistung Ummeldung.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kontaktperson.

Kontakt
Frau Neyenhuys
Tel.: 0 28 21 / 84 - 635
E-Mail: ute.neyenhuys@kleve.de

Kann mein Kind in einen Kindergarten gehen?

Ja, ihr Kind kann in Kleve in einen Kindergarten gehen. Es gibt mehrere Kindergärten, die Kinder aus der Ukraine aufnehmen. Sie können direkt bei einem Kindergarten vorsprechen. Sie können sich aber auch an den Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Kleve wenden.

Bitte melden Sie in jedem Fall Ihr Kind als erstes über die Internetseite Kita-Online der Stadt Kleve für einen Kindergartenplatz an.

Wenn Sie Unterstützung bei der Eingabe in Kita Online benötigen, helfen die Leitungen der Kindertagesstätten oder die Mitarbeiterinnen des Projektes KitaEinstieg.

Kontakt Caritasverband
Frau Narog
Tel.: 0173 52 39 468
Kontakt Anna-Stift
Frau Ihde
Tel.: 0175 32 15 695

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Kontaktperson.

Kontakt
Herr Koch
Tel.: 0 28 21 / 84 - 642
E-Mail: markus.koch@kleve.de

Muss mein Kind in Deutschland zur Schule?

Auch für Kinder, die aus der Ukraine geflüchtet sind, gilt die allgemeine Schulpflicht. Die Verteilung auf die Schulen in Kleve erfolgt über das Schulamt des Kreises Kleve.

Wenn Ihr Kind 6 Jahre oder älter ist, wenden Sie sich bitte an das Schulamt des Kreises Kleve.

Kontakt
Schulamt Kreis Kleve
Tel.: 0 28 21 / 85 - 496

Darf ich in Deutschland arbeiten?

Ja, Sie dürfen in Deutschland arbeiten. Das muss jedoch von der Ausländerbehörde bestätigt werden. Lesen Sie dazu auch den Eintrag zur Frage "Wo muss ich mich als Flüchtling registrieren lassen?". Durch die Ausländerbehörde erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis bzw. eine vorläufige Bescheinigung ("Fiktionsbescheinigung") über ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Absatz 1 AufenthG. Damit erhalten Sie auch die Erlaubnis zum Arbeiten. Ihre Fiktionsbescheinigung und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Sie können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen.

Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt (z.B. Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer, Erzieher/Erzieherin). Sie können zudem als Leiharbeiternehmerin oder Leiharbeitnehmer arbeiten.

Wenn Sie in Deutschland eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle suchen, ist der Integration Point der Agentur für Arbeit für Sie da. Sie erhalten Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Arbeit.

Kontakt
Integration Point Agentur für Arbeit Wesel
www.arbeitsagentur.de
Tel.: 02 81 /  96 20 141

E-Mail: Wesel.Integrationpoint@arbeitsagentur.de

Bei weiteren Fragen oder Anregungen können Sie sich auch an das Kommunale Integrationsmanagement des Kreises Kleve wenden.

Kontakt
Kommunales Integrationsmanagement
Frau Hünnekes
Tel.: 0 28 21 /  85 78 85

E-Mail: kim@kreis-kleve.de

Wo finde ich weitere Informationen?