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Friedhofswesen

Grabanlagen mit Blumenschmuck

Das Friedhofswesen wird als Serviceleistung sowohl durch die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (USK) als auch durch den Fachbereich Recht, Vergabe, Personenstand – Abteilung Standesamt und Friedhofswesen – betreut.

Sie möchten sich zu den städtischen Friedhöfen und welche verschiedenen Beisetzungsformen es gibt, informieren, so klicken Sie hier: https://www.kleve.de/umweltbetriebe-usk/weitere-fachbereiche/kommunale-friedhoefe

Die Friedhofsgebühren werden durch das Standesamt in Rechnung gestellt. Anfragen zu Bestattungsformen, Grabrückgaben, Ruhe- und Nutzungszeiten beantwortet das Standesamt.

Für Fragen zu Bestattungsterminen, Grabgestaltung und Grabmalgenehmigung wenden Sie sich bitte an die USK, Herrn Cremer oder setzen sich mit dem Friedhofsbüro vor Ort in Verbindung (Friedhof Kleve: 02821/23884, Friedhof Kellen: 02821/980167)

Die satzungsrechtlichen Bestimmungen zum Friedhofswesen sind in der vom Rat der Stadt Kleve erlassenen Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührenordnung geregelt. Diese stehen weiter unten im Downloadbereich zur Verfügung.

Haben Sie weitere Fragen hierzu, so beraten wir Sie gerne.