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Vergabestelle

Schriftzug Auftrag erteilt Veragbe

Die Zentrale Vergabestelle der Stadt Kleve begleitet die städtischen Vergabeverfahren, berät die Dienststellen in vergaberechtlichen Angelegenheiten und stellt die Grundlagen für ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren sicher. Sie veröffentlicht die geprüften Vergabeunterlagen, führt die Angebotsöffnungen und die Prüfung der Angebote für eine Vielzahl von Vergabeverfahren für die Stadtverwaltung Kleve, städtische Tochterunternehmen und Einrichtungen, sowie die Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR, durch.

Die Vergabeverfahren werden überwiegend elektronisch abgewickelt. Bitte registrieren Sie sich auf unserer Vergabeplattform. Dies ermöglicht Ihnen die Bearbeitung und Abgabe der Angebote in elektronischer Form. Als Direkteinstieg nutzen Sie den Wegweiser zu den Vergabeverfahren.

Allgemeine Informationen zu den Vergabeverfahren

Elektronische Abwicklung der Vergabeverfahren

Die Vergabeverfahren werden überwiegend elektronisch abgewickelt.

Seit dem 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, bei Vergabeverfahren über den EU-Schwellenwerten ausschließlich elektronische Angebote zu akzeptieren. In Papierform eingereichte Angebote, Teilnahmeanträge oder Interessenbekundungen sind zwingend auszuschließen.

Bei der Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen werden auch unterhalb der EU-Schwellenwerte nur elektronische Angebote akzeptiert.

Möglichkeit der Abgabe von Papierangeboten bei nationalen Bauausschreibungen

Die Abgabe von Papierangeboten ist nur bei Bauvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte möglich, wenn dies in der Vergabebekanntmachung vorgegeben ist.

Die Abgabe von Papierangeboten hat möglichst eine Viertelstunde vor dem Eröffnungs-/ Abgabetermin in der Zentralen Vergabestelle, Minoritenplatz 1, Zimmer 2.43, zu erfolgen. Alternativ nutzen Sie den bei nationalen Bauvergaben beiliegenden Musterumschlag oder senden Ihr Angebot unter Angabe des Vergabeverfahrens an:

Stadt Kleve, Zentrale Vergabestelle, Minoritenplatz 1, 47533 Kleve.

Die Verantwortung für einen rechtzeitigen Zugang des Angebotes bei der zuständigen Stelle trägt alleine der Bieter.