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Wohngeld

Kleines Hausmodel in gefalteten Händen

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Mietzuschuss für Mieter/innen und Lastenzuschuss für Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich u. a. nach den Einkünften aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder sowie der berücksichtigungsfähigen Miete bzw. Hauslasten.

Haben Sie Fragen zum Thema Wohngeld, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter/ die zuständige Sachbearbeiterin.

Sachbearbeiter/in Telefonnummer Buchstabenbereiche
Frau Wieczorek 0 28 21/ 84-581 A – E 
Frau Egging 0 28 21/ 84-584 L, P, S (ohne St), W
Frau Osterkamp 0 28 21/ 84-559 H, J - K
Frau Cluse 0 28 21/ 84-575 G, M, Q - R, U - V, X – Z
Frau Verriet 0 28 21/ 84-303 F, I, N – O, St,  T

 

Öffnungszeiten

  vormittags nachmittags
Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen
Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen

 Tipp:
Jetzt ist auch eine papierlose Antragstellung über das Internet möglich.
„Wohngeld-Online“ bedeutet eine Erleichterung sowohl für Sie als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohngeldämtern.

Ab sofort können Sie sich mit Hilfe dieses Angebots bequem von zu Hause über die Sozialleistung informieren. Zunächst wird mit Hilfe des Wohngeldrechners ein möglicher Anspruch ermittelt. Daran schließt sich die Antragstellung an. Der Antrag wird dann an die kommunale Wohngeldbehörde übersandt. Dort kann der Antrag ohne die bisherige manuelle Erfassung der Daten bearbeitet werden.

Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Erklärfilm zum Wohngeld-Plus

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Erklärfilm zum Wohngeld-Plus in Leichter Sprache

Eingebettetes Youtube-Video

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