Pfadnavigation

Content

Unterhalt und Vaterschaftsfeststellungen

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, erhalten Beratung und Unterstützung zu Fragen des Kindesunterhaltes und bei der Feststellung der Vaterschaft. Auch eine rechtliche Vertretung des Kindes bzw. des Jugendlichen ist möglich.

Beratung - Unterstützung - Beistandschaft

Wir beraten und unterstützen alleinerziehende und nicht miteinander verheiratete Elternteile

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
  • Mütter insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes

Wir führen,

  • wenn die Beratung und Unterstützung nicht ausreicht, auf Antrag des berechtigten Elternteils eine Beistandschaft mit den Aufgabenstellungen Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Vaterschaft

  • Wir beraten Sie als Mutter in Vaterschaftsfragen nach oder bereits vor der Geburt Ihres Kindes.
  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen und Ihre dafür erforderliche Zustimmung.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Vaterschaftsprozess.

Unterhalt

  • Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
  • Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
  • Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
  • Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr. 
  • Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.

Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)

(gilt nur für Elternteile, die nicht miteinander verheiratet sind oder waren)

  • Wir informieren und beraten Sie zu den Möglichkeiten der gemeinsamen elterlichen Sorge und den rechtlichen Konsequenzen.
  • Wir beurkunden Ihre Sorgeerklärungen.
  • Wir erteilen schriftliche Auskünfte aus dem Sorgeregister, falls der Nachweis benötigt wird, dass keine gemeinsame Sorge besteht.

Beurkundungen

Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei u.a.

  • die Vaterschaftsanerkennung und die dafür erforderlichen Zustimmungen, 
  • die Mutterschaftsanerkennung,
  • Unterhaltsverpflichtungen,
  • die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie eines unserer Angebote in Anspruch nehmen, rufen Sie bitte an.