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Sozialleistungen

Symbolbild: Sozialer Zusammenhalt

Die Mitarbeitenden des Fachbereiches Arbeit und Soziales - Jobcenter beraten Sie zu den verschiedenen Sozialleistungen, zum Beispiel zum Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss.

Sollten Sie die Mitarbeitenden aufgrund von Kundenterminen nicht erreichen können, bieten wir folgende Telefonzeiten als besonderen Service an.

Telefonzeiten:
Von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 09.30 Uhr.
Dieser Service gilt nicht an gesetzlichen Feiertagen und an anderen Tagen, an denen der Fachbereich geschlossen hat (zum Beispiel Rosenmontag).

Kurzinformation zu den verschiedenen Leistungen

Bürgergeld

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Auch andere Personen im Haushalt, zum Beispiel die Kinder, können Bürgergeld erhalten. Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt. --> weitere Informationen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Sozialhilfe

Personen, die ihren eigenen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mittel, insbesondere aus eigenem Einkommen oder Vermögen, bestreiten können, können Sozialhilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII kann beantragen; z.B. bei befristeter Erwerbsminderung.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII können Personen beantragen, die die Altersgrenze (Renteneintrittsalter) erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. --> weitere Informationen

Wohngeld

Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich u.a. nach den Einkünften aller zum Haushalt rechnender Familienmitglieder sowie der berücksichtigungsfähigen Miete.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Unterhaltsvorschussleistungen

Alleinerziehende können für Kinder Unterhaltsvorschuss beim Fachbereich für Arbeit und Soziales beantragen, wenn der jeweils andere Elternteil seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nicht nachkommt.
Danach haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Für Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gelten zusätzliche besondere Anspruchsvoraussetzungen. Für diesen Personenkreis besteht ein Anspruch nur, soweit

  • das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder
  • durch die Unterhaltsvorschussleistungen die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  • der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600,00 € brutto verfügt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Asylbewerberleistungen

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dienen der Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterbringung von Asylbewerber und Geduldeten. Der Lebensunterhalt besteht aus den notwendigen Bedarfen für Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Für diese Kinder werden daher neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. So können die Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Nachhilfeunterricht und das Mittagessen in Schulen und Kindergärten bezahlt werden. Um die soziale und kulturelle Teilhabe in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit und Kunst zu fördern, werden Vereinsbeiträge, Kursgebühren und Ferienfreizeiten bis zu einem Betrag von 15,00 Euro im Monat übernommen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Öffnungszeiten der Information des Fachbereichs Arbeit und Soziales - Jobcenter

Wochentag vormittags nachmittags
Montag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen
Dienstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen
Mittwoch geschlossen 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr geschlossen

An der Information können kurze allgemeine Anliegen besprochen werden. Sie können Antragsunterlagen abholen sowie Anträge und andere Unterlagen abgeben. Konkrete Anfragen zu Sozialleistungen, auch außerhalb der Öffnungszeiten, richten Sie bitte direkt an den zuständigen Mitarbeitenden.

Vorsprache bei den Mitarbeitenden auch außerhalb der Öffnungszeiten und nur nach vorheriger Terminvereinbarung!