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Grün- und Freiraumplanung

Johann Moritz von Nassau-Siegen

Bauen, graben, pflanzen, lasst's euch nicht verdriessen, die nach Euch kommen, werdens noch genießen.

Grün- und Freiraumplanung

Frei- und Grünflächen in der Stadt sind das Rückgrat jeder lebenswerten Gemeinde oder Stadt. Sie funktionieren als Bindeglied zwischen freier Landschaft und urban bebauten Räumen.

Die Grün- und Freiraumplanung ist die konkrete Umsetzung der Vorgaben der Naturschutzgesetzgebung von Bund und Land in der Gemeinde und zudem eines der Instrumente, das die Stadt Kleve in die Lage versetzt, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu wahren und zu entwickeln, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes auch in der bebauten Stadt zu sichern und attraktive Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten in einem naturnahen Umfeld zu schaffen.

Grün- und Freiraumplanung in der Planung

Die Grün- und Freiraumplanung definiert und konkretisiert den planerischen Umgang mit unbebauten, offenen Flächen (Freiflächen) im urbanen Raum, also dem bebauten Teil des Gemeindegebietes. Sie kann verstanden werden als eine Teilaufgabe der Landschaftsarchitektur. Mitunter wird der Begriff der Freiraumplanung auch synonym zu „Landschaftsarchitektur in der Stadt“ verwendet. Im Gegensatz zur Landschaftsplanung bezieht sich die Grün- und Freiraumplanung also auf die urbanen bzw. suburbanen Teilräume einer Kommune.

Die Aufgabe der Grün- und Freiraumplanung

Aufgabe der Grün- und Freiraumplanung ist die nachhaltige und klimaresiliente Planung und Realisierung von ästhetisch, ökologisch und sozial konsistenter Freiraumstrukturen im impliziten Zusammenhang mit urbanen und suburbanen Strukturen. Sie ist damit ein Teil der Stadtplanung und ein wesentlicher Aspekt bei der Stadtentwicklung.

Ihre gesetzliche Aufgabe wird durch die Ziele der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Leitziele des Natur-, Klima- und Umweltschutzes begründet.

Ziele der Grün- und Freiraumplanung

Ziel der Grün- und Freiraumplanung ist es, für den bebauten Bereich einer Gemeinde Konzepte zu erarbeiten und Maßnahmen umzusetzen, die Natur- und Klimaschutz sowie Gesundheits- und Erholungsvorsorge auch in bebauten Strukturen sicherstellen.

Praktisch bedeutet dies, dass sich eine Gemeinde im Zuge der Grün- und Freiraumplanung um die Anlage, die Unterhaltung und die Entwicklung aller Grünflächen im Stadtgebiet zu kümmern hat. Explizit seien hier genannt Parks und öffentliche Gärten, Quartiersgrün, Straßenbegleitgrün, Straßenbäume, Schulhöfe, Schulgärten, Spiel- und Sportplätze, Minisportfelder, Außenbereiche von Kindergärten und Kindertagesstätten, Skaterplätze, Hundeplätze, öffentliche Wasserflächen, Brachflächen, landwirtschaftliche Flächen im kommunalen Eigentum, Ausgleichsflächen nach BauGB, Waldflächen im städtischen Eigentum, kurzum alle Flächen, die nicht oder kaum versiegelt sind und sich im öffentlichen Eigentum befinden. Wobei eine Kommune auch Einfluss nehmen kann auf die Entwicklung von Freiflächen und Grünstrukturen in privater Hand.

Zu den Zielen mit besonderer Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Kleve gehören:

  • die Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt von Arten und Lebensgemeinschaften in urbanen und suburbanen Bereichen,
  • die Sicherung und Entwicklung von Freiräumen und Grünflächen in der Stadt,
  • die Schaffung von Spiel-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie urbanen Erholungsflächen,
  • der Schutz des Klimas, des Bodens, des Wassers und die Luftreinhaltung,
  • die Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung.

Grün- und Freiraumplanung in Kleve

Für die Umsetzung der Ziele der Grün- und Freiraumplanung gibt es zahlreiche Fachplanungen oder kommunale Satzungen. Freiraumentwicklungspläne, Grünordnungspläne, Baumschutzsatzungen, städtische Grünkonzepte, Stadtbiotopkataster, Quartierskonzepte oder auch Radverkehrskonzepte, das Konzept „Insektenfreundliches Kleve“, Parkpflegekonzepte, Stadtgrünbewirtschaftungskonzepte, Klimaschutzkonzepte, Renaturierungspläne, städtebauliche Verträge, Festsetzungen in Bebauungsplänen, Kompensationsmaßnahmen, ökologische Grünflächenmanagementpläne und Baumscheibenpatenschaften sind nur einige wenige Instrumente zur Umsetzung und Förderung von Stadtgrün und Freiflächen. Die Kommunen haben hier eine Vielzahl von Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Nicht zuletzt können auch Fördermittel für Private Anreize schaffen, sich für mehr Grün in der Stadt zu engagieren.

Die Stadt Kleve bedient sich dieser Instrumente. Ein Großteil der hier aufgelisteten Konzepte und Pläne sind in der Vergangenheit von der Stadt Kleve erarbeitet worden, werden derzeit erarbeitet oder werden zukünftig fortgeschrieben.

Die Grün- und Freiraumplanung der Stadt Kleve beschäftigt sich konkret mit der Planung, dem Bau und der Unterhaltung der Parkanlagen, von Friedhöfen, Grünanlagen, Straßenbäumen und Straßenbegleitgrün, Spiel- und Sportplätzen, Bolzplätzen, Minispielfeldern, den Außenbereichen von Schulen und KiTas, der Freiflächengestaltung öffentlicher Gebäude, der Grün- und Flächenplanung im Rahmen städtebaulicher Planungen, der Planung und Verwaltung der eigenen Wälder und landwirtschaftlichen Flächen, sowie mit der Überwachung und Pflege der städtischen Baumschutzsatzung, mit Baumschadensgutachten und Stadtmöblierung etc.

Und natürlich kümmern wir uns auch Ihre Fragen zum Thema Stadtgrün, um Ihre Anregungen und Vorschläge aber auch um Ihre Kritik. Rufen Sie uns einfach an, oder mailen Sie uns. Wir sind auf Ihre Mitarbeit angewiesen, wenn es darum geht, Kleve auch in Zukunft als eine „grüne“ Stadt im Grünen erhalten zu können.