
Ehegatten können nach Auflösung der Ehe durch Tod oder rechtskräftige Scheidung ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben. Weiterhin kann ein Begleitname vorangestellt oder angefügt werden.
Für die Beurkundung einer entsprechenden Namenserklärung sprechen Sie bitte einen Termin per E-Mail (standesamt@kleve.de) ab. Sie werden gleichzeitig über die erforderlichen Unterlagen informiert.
Die Gebühr für die Namenserklärung beträgt 21 Euro. Die Gebühr für eine Bescheinigung über die Namensänderung beträgt 9 Euro.