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Baugebiet Neerfeldstraße in Kleve-Kellen: Bewerbungsphase startet Ende Januar

Veröffentlicht am: 09.01.2024

Alle Informationen zum Vergabeverfahren

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, Lagepläne der Grundstücke sowie das Online-Bewerbungsportal können auf der städtischen Internetseite über www.kleve.de/grundstuecke auf der Sonderseite zum Baugebiet Neerfeldstraße / Goldacker abgerufen werden.

Das Baugebiet Neerfeldstraße / Goldacker aus der Vogelperspektive

Ab Ende Januar können sich Interessierte auf vier Grundstücke für Doppelhaushälften des Baugebietes Neerfeldstraße im Klever Ortsteil Kellen bewerben. Das Bewerbungsverfahren findet in der Zeit von Freitag, 26.01.2024 bis Sonntag, 04.02.2024 statt. Wie üblich wird es möglich sein, die Bewerbung vollständig digital über ein Online-Portal der Stadt Kleve einzureichen. Im Anschluss an das Bewerbungsverfahren erfolgt die Vergabe der Grundstücke im Losverfahren unter allen Bewerberinnen und Bewerbern.

Konkret handelt es sich um die Grundstücke, die im Lageplan des Baugebietes die Nummern 10 und 11 tragen. Das Grundstück 10 wird für die Doppelhausbebauung in die Grundstücke 10a (ca. 232 m²) und 10b (ca. 249 m²) aufgeteilt, das Grundstück 11 in die Grundstücke 11a (ca. 248 m²) und 11b (ca. 244 m²). Die künftigen Nachbarn müssen sich somit etwa auf eine einheitliche Form-, Farb- und Materialauswahl einigen.

Erstmals wird die Stadt Kleve in dem Bewerbungsverfahren zwei unterschiedliche Arten der Vermarktung anbieten. Für eine Bewerbung auf die Grundstücke 11a und 11b müssen sich bereits im Vorfeld zwei Bewerber zusammenfinden, die gemeinsam ein Doppelhaus errichten möchten. Es wird somit ausschließlich möglich sein, dass sich zwei Bewerber gemeinsam auf beide Grundstücke bewerben. Einzelne Grundstücke werden nicht vermarktet.

Im Gegensatz dazu werden die Grundstücke 10a und 10b für Einzelbewerber angeboten. Zwar kann sich ein Einzelbewerber sowohl für Grundstück 10a als auch für Grundstück 10b bewerben, im Losverfahren kann er jedoch maximal eines der Grundstücke erhalten. Eine gemeinsame Bewerbung als vorher feststehende Bewerbergruppe ist bei diesen Grundstücken nicht möglich. Erst nach dem Abschluss des Losverfahrens werden durch die Stadt Kleve zwei Bewerber als gemeinsame Bauherren miteinander bekannt gemacht.

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