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Europawahl am 9. Juni 2024: Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Veröffentlicht am: 26.03.2024

Eine Europaflagge

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. In Deutschland wird am Sonntag, den 9. Juni 2024 gewählt.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder und jede darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die vorgenannten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Klever Unionsbürgerinnen und Unionsbürger im Rathaus der Stadt Kleve, Wahlamt, Minoritenplatz 1, Zimmer 1.26, 47533 Kleve bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag kann auch im Original per Post übersandt werden (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!).

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf den Seiten der Bundeswahlleiterin unter

www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder im Rathaus der Stadt Kleve unter der oben genannten Adresse.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme stehen in allen Amtssprachen der EU auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter

www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany .

zur Verfügung.

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