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Osterfeuer in Kleve 2024: Diese Regelungen gelten

Veröffentlicht am: 05.02.2024

Ein Osterfeuer vor der nächtlichen Silhouette von Schwanenburg und Stiftskirche in Kleve.

Alljährlich finden in Kleve zahlreiche Osterfeuer zur Pflege des Brauchtums statt. Auch in diesem Jahr können Osterfeuer wieder für den Durchführungszeitraum von Karsamstag bis Ostermontag bei der Stadt Kleve angezeigt werden. Nachdem in den vergangenen Jahren vermehrt Auflagen missachtet wurden, wurden 2023 erstmals nur öffentliche Osterfeuer zugelassen. Im Jahr 2024 wird diese Regelung beibehalten.

Von Karsamstag (30.03.2024) bis Ostermontag (01.04.2024) dürfen wieder Osterfeuer im Rahmen des Brauchtums durchgeführt werden. Osterfeuer sind spätestens 10 Tage vor ihrer Durchführung beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve anzuzeigen. Die Anzeige zur Durchführung eines Osterfeuers auf dem Gebiet der Stadt Kleve kann digital durchgeführt werden. Ein entsprechendes Formular steht unter www.kleve.de/osterfeuer zur Verfügung. Eine Rückmeldung der Stadt Kleve erfolgt lediglich bei Nichteinhaltung der Auflagen.

Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen stattdessen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer mit dem Ziel der Brauchtumspflege ausrichtet. Solche Feuer sind im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich.

Auch in den Jahren vor 2023 waren private Osterfeuer bereits nach dem geltenden Ortsrecht in Kleve untersagt, wurden jedoch stets geduldet. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kleve vom 01.08.2011 sieht vor, dass Brauchtumsfeuer lediglich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen zugelassen sind. Der Verordnungstext kann auf www.kleve.de eingesehen werden.

In der Vergangenheit haben sich jedoch Beschwerden von Anwohnenden über die Nichteinhaltung von Auflagen, insbesondere bei privaten Osterfeuern, gehäuft. Nach Prüfung der Beschwerden musste die Ordnungsbehörde der Stadt Kleve regelmäßig feststellen, dass vor allem vorgeschriebene Abstandsflächen in Abhängigkeit von der Größe des Osterfeuers nicht eingehalten wurden. Zudem wurden vereinzelt Einsätze der Feuerwehr notwendig.

Aufgrund dieser Erfahrungswerte wurden 2023 erstmals nur öffentlich zugängliche Osterfeuer durch die Stadt Kleve zugelassen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 32 Osterfeuer angezeigt. Beschwerden von Anwohnenden und Unbeteiligten sind dabei komplett ausgeblieben. Auch 2024 wird diese Regelung daher wieder gelten.

Da es sich bei der Durchführung eines Osterfeuers um eine öffentliche Veranstaltung handelt, werden die Termine und Veranstaltungsorte aller angezeigten Osterfeuer auf der Internetseite der Stadt Kleve gesammelt und veröffentlicht.

Das Abbrennen von geringen Mengen unbehandeltem Holz in dafür vorgesehenen Feuerschalen ist von der Regelung nicht betroffen und darf natürlich auch in privatem Rahmen durchgeführt werden. Das Verbrennen von Strauch- oder Grünschnitt ist jedoch grundsätzlich untersagt.

Die Stadt Kleve wird die Einhaltung der Vorgaben vor und während der Ostertage durch Kontrollfahrten überwachen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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