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Zustellungsprobleme: Briefwahlunterlagen und Fristen zur Stichwahl am 11.12.2022

Veröffentlicht am: 07.12.2022

Das Wappen des Kreises Kleve vor Stimmzetteln

Das Wahlamt der Stadt Kleve informiert darüber, dass die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zum Ende der vergangenen Woche dem Postzusteller übergeben wurden und im Stadtgebiet Kleve nunmehr allen Wahlberechtigten, die die Unterlagen beantragt haben, zugegangen sein müssten. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet das Wahlamt der Stadt Kleve um Kontaktaufnahme unter der Emailadresse wahlen@kleve.de oder unter den Telefonnummern 84-200, 84-210, 84-389 oder 84-555.

Eine Ersatzausstellung eines Wahlscheins für diejenigen, die bereits einen Briefwahlantrag gestellt haben, ist noch bis einschließlich Samstag, den 10.12.2022, 12 Uhr, beim Wahlamt möglich.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie die Briefwahl beantragt haben, ist eine alternative Stimmabgabe im Wahllokal vor Ort am Wahlsonntag nur möglich, wenn der Wahlschein im Wahllokal vorgelegt werden kann. Wählerinnen und Wählern, die den Wahlschein wegen einer nicht erfolgten Zustellung nicht vorweisen können, obwohl sie die Briefwahl beantragt haben, ist eine Stimmabgabe nicht möglich!
Sofern ein neuer Wahlschein ausgestellt wird, erfolgt die Zustellung nicht durch den Postdienstleister, sondern durch Bedienstete der Stadt Kleve.

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