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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht

Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsgurt in ihrem Fahrzeug anzulegen. Gleiches gilt in vielen Fällen für das Tragen von Schutzhelmen. In Ausnahmefällen kann man sich aber von diesen Pflichten gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung befreien lassen.

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen befreit werden, denen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder deren Körpergröße weniger als 150 Zentimeter beträgt.

Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelms aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.


Benötigte Dokumente

  • ärztliche Bescheinigung

Gebühren

  • Ausstellung der Genehmigung: 11,00€