Mit der Beherbergungssteuer wird der Aufwand des Gastes für die Möglichkeit einer privat veranlassten entgeltlichen Beherbergung in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel, Pension, Ferienwohnung) besteuert. Von der Besteuerung ausgenommen sind Aufwendungen für Übernachtungen, die beruflich erforderlich sind. Die Beherbergungssteuer beträgt 5 v. H. des Übernachtungsentgelts.
Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes erhebt als Steuerentrichtungspflichtiger die Beherbergungssteuer bei seinen Gästen und führt sie später an die Stadt Kleve ab.
SEPA - Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie auch online erteilen. Klicken Sie hier.