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Bewohnerparkausweis

Der Parkausweis für Anwohner ist bis zu maximal drei Jahre gültig, kürzere Laufzeiten von einem oder zwei Jahren sind ebenfalls möglich.

Voraussetzungen
  • Hauptwohnsitz in Kleve in einem der u. a. Parkbereiche
  • Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen
  • Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung
Parkbereiche
  • Parkbereich A:
    Böllenstege, Goldstraße, Kleiner Markt, Kolpingstraße, Kapitelstraße (nur innerhalb des Fahrbahnbereichs), Nassauermauer, von-Galen-Straße, Prinzenhof, Reitbahn, Schloßstraße, Großer Heideberg, Großer Markt, Grüner Heideberg, Heideberger Mauer, Küfenstraße, Schweinemarkt, Kurze Marktstraße, Marktstraße, Stechbahn, Hagsche Poort
  • Parkbereich B:
    Bleichen, Lohstätte, Minoritenstraße, Minoritenparkplatz, Hafenstraße, Spoykanal (Hokovit bzw. Kirmesplatz), Stadthalle, Wasserstraße (außer Stellplätze der Stadtbücherei)
  • Parkbereich C:
    Spyckstraße

Benötigte Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Kraftfahrzeugschein


Gebühren

  • Parkausweis für Bereiche A & B (jährlich): 50,00€
  • Parkausweis für Bereich C (jährlich): 25,00€


Vorbereitungen

  • Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.