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Fremdanzeige Parkverstoß

Neben der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Dienstkräfte des Ordnungsbehörde können auch Privatpersonen Halt- und Parkverstöße zur Anzeige bei der Bußgeldstelle bringen. Die Anzeige muss ausreichend dokumentiert sein, so dass hier keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu erteilenden Verwarnung bestehen. Bei einem eventuell nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist die Beweisbarkeit der Verkehrsordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung.

Zur Erstellung einer Fremdanzeige nutzen Sie bitte das Online-Formular Fremdanzeige.