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Grundstücksteilung

Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Einteilung der Bauaufsichtsbereiche

Das Stadtgebiet Kleve ist in 3 Bauaufsichtsbezirke (Nummer 1, 2, 3) aufgeteilt.

Für die Bearbeitung von Bauanträgen ist jedem Bezirk ein Sachbearbeiter zugeordnet.

Allgemeine Bauberatung

Die allgemeine Bauberatung zu allen drei Bezirken erfolgt durch einen eigenen Sachbearbeiter!

Bezirk 1:

Ortsteile Bimmen, Düffelward, Keeken, Kellen, Rindern, Salmorth, Schenkenschanz, Kleve (nord-westlich B9 bis Spoykanal)

Bezirk 2

Ortsteile Brienen, Griethausen, Hurendeich, Warbeyen, Wardhausen, Teilbereich der Gewerbegebiete Nellenwardgen und Hamscher Hof und die Bereiche Unterstadt und Innenstadt.

Bezirk 3

Ortsteile Materborn, Donsbrüggen und Reichswalde sowie Teilbereiche der Innenstadt!


Benötigte Dokumente

  • Maßstabsgetreuer Lageplan
  • Bauzeichnungen