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Pflegschaften

Wenn den Eltern ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen wo das Kind lebt, spricht man auch vom Ergänzungspfleger oder kurz, dem Pfleger. Er ist der rechtliche Vertreter des Kindes in bestimmten Angelegenheiten; er tritt ergänzend neben den Eltern.

Die Pflegschaft kann im Einzelnen zum Beispiel folgende Bereiche umfassen:
  • Aufenthalt: Bestimmung von Wohnort und Wohnung;
  • Pflege: Sorge für das leibliche Wohl, Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Körperpflege, Gesundheit;
  • Medizinische Betreuung:  Sorge für die notwendige medizinische Betreuung, Verantwortung für die Gesundheit, Einwilligung in Operationen, regelmäßige Gesundheitsvorsorge;
  • Erziehung: Sorge für die sittliche und geistige Entwicklung, z.B. Wahl der Kindergartens, der Schule, Antragstellung auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung;
  • Religion: Einwilligung zur Taufe;
  • Aufsicht:  Schutz vor Schäden an Leib und Leben, an seelischer Entwicklung auch durch Dritte, die Mündel erleiden oder verursachen;
  • Ausbildung: Auswahl von Ausbildungsstellen und Abschluss von Ausbildungsverträgen;
  • Vermögen: Anlage und Verwaltung des Mündelvermögens;
  • Unterhalt: Geltendmachung und Realisierung des Unterhaltsanspruches des Mündels;
  • Versicherung: Abschluss von Versicherungsverträgen;
  • Versorgung:  Geltendmachung von Renten- oder Entschädigungsansprüchen; Beantragung von Sozialleistungen;
  • Erbschaft: Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.

Haben Sie weitere Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.