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Sondernutzung (Werbung im öffentlichen Verkehrsraum/ Nutzung öffentlicher Flächen)

Für jegliche Werbung im öffentlichen Verkehrsraum sowie jede Benutzung öffentlicher Flächen (öffentliche Straßen, Plätze, Wege, etc.) über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) muss ein Antrag beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung gestellt werden. Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel Außengastronomie, Warenauslagen und Werbeständer.

Wegen etwaiger straßenbaurechtlicher oder technischer Belange (z.B. Beweissicherungsverfahren) hat sich der Erlaubnisnehmer vor Beginn der Maßnahme mit dem Fachbereich Tiefbau bzw. mit den Umweltbetrieben der Stadt Kleve (USK) in Verbindung zu setzen.

Bei Fragen zu der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, nehmen Sie gerne mit dem unten angegebenen Ansprechpartner telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.


Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen



Prozess

  • Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.


Vorbereitungen

  • Welche Angaben bzw. Unterlagen werden benötigt?

    • Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin (Name, Adresse, Telefon, E-Mail)
    • Ort der Sondernutzung
    • Art der Sondernutzung
    • Nähere Angaben über die geplante Maßnahme
    • Ausmaß der Sondernutzung
    • ggf. Lageplan und/oder Verkehrszeichenplan mit Angaben von Gehweg- und/oder Straßenbreite