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Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt im Sterberegister beurkundet wurde. In Nordrhein-Westfalen muss die Sterbeurkunde von dem selben Standesamt ausgestellt werden, das zuvor den Tod im Sterberegister eingetragen hat. Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person. Es kann keine Sterbeurkunde ausstellen, wenn der Tod von einem anderen deutschen Standesamt registriert worden ist. Spätestens am 3. auf den Tod eines Menschen folgenden Werktag muss der Todesfall dem Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge:

  1. jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  3. jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß.

Wenn Sie einen Sterbefall anzeigen wollen, sollten Sie dem Standesamt folgende Unterlagen der verstorbenen Person vorlegen:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
  • Geburtsurkunde
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Wenn Sie mit der Bestattung ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses die Anzeige schriftlich erstatten. Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vorname
  • Familienname
  • Ort und Tag der Geburt
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht)
  • letzter Wohnsitz
  • Familienstand
  • Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
  • Sterbeort und Todeszeitpunkt.

Benötigte Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)


Fristen

  • Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.


Bearbeitungszeit

  • 3 Tage

Gebühren

  • Gebühr für die Bestellung einer Urkunde: 10,00€
  • für jede weitere Urkunde: 5,00€
  • Für Rentenzwecke: 0,00€