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Trödelmärkte

Trödelmärkte an Sonn- und Feiertagen bedürfen einer besonderen gewerberechtlichen Erlaubnis (Festsetzung als Jahrmarkt oder Spezialmarkt), die beim Fachbereich 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu beantragen ist.

Die Marktfestsetzung ist mit Marktprivilegien verbunden, von denen die gewerblichen Teilnehmer profitieren können. Gleichzeitig dürfen aber auch Privatpersonen an erlaubnispflichtigen Märkten teilnehmen.  

So sind die gewerblichen Teilnehmer beispielsweise von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Einschränkungen nach dem Ladenöffnungsgesetz und dem Feiertagsgesetz NRW können entfallen.

Weiterhin dürfen auch ohne gaststättenrechtliche Erlaubnis alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen verabreicht werden. Für das Ausschenken von alkoholischen Getränken ist eine Gestattung erforderlich.


Benötigte Dokumente

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Teilnahmebedingungen des Veranstalters
  • Teilnehmerverzeichnis
  • Stellplatznachweis
  • Lageplan des Veranstaltungsgeländes

Fristen

  • Der Antrag und alle Nachweise müssen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde eingehen.