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Beglaubigungen

Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien von Originaldokumenten sowie eigenhändige Unterschriften.

Je nach Anzahl der zu beglaubigenden Dokumenten und Besucherandrang im Bürgerbüro ist es leider nicht immer möglich, dass die Beglaubigungen sofort erfolgen können.


Gebühren

  • für jede Kopie eines zu beglaubigenden Dokumentes: 4,00€
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 2,50€
  • zusätzliche Gebühr pro Blatt bei Kopie im Bürgerbüro: 0,70€


Hinweise

  • Ausnahmen

    Nicht alle Dokumente dürfen vom Bürgerbüro beglaubigt werden. Dies sind insbesondere:

    • Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden).
       
    • Urkunden in Grundbuchangelegenheiten.
       
    • Urkunden in Erbangelegenheiten.

Vorbereitungen

  • Bitte mitbringen bzw. beachten:

    • Das zu beglaubigende Dokument im Original sowie die Anzahl der gewünschten Kopien sind mitzubringen.  Bei fremdsprachigen Dokumenten ist die Erstellung der Kopien im Bürgerbüro Pflicht.
       
    • Fremdsprachige Dokumente dürfen nur für die Vorlage bei einer deutschen Behörde beglaubigt werden.
       
    • Zu beglaubigende Unterschriften sind im Beisein der Mitarbeiter/-innen des Bürgerbüros zu leisten. Andernfalls ist keine Beglaubigung möglich.