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Ausgleich-und Ersatzmaßnahmen

Mit Bautätigkeiten im Rahmen eines nach öffentlichen Recht vorgesehenen Fachplanes, z.B. eines Bebauungsplanes, ist in aller Regel ein Eingriff in die Natur und Landschaft verbunden, der nach geltendem Recht auszugleichen ist.

Der Planungsträger hat die zum Ausgleich dieses Eingriffs erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karte darzustellen. Dies geschieht in aller Regel in Form eines ökologischen Fachbeitrages, der Bestandteil des Bebauungsplanes ist und bei eventuellen Bautätigkeiten vom Bauherrn berücksichtigt werden muss.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per eMail an den zuständigen Sachbearbeiter.