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Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden unterstützt und gefördert. Dieses geschieht einerseits durch finanzielle Mittel, andererseits stehen die Jugendpfleger*innen den ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit beratend zur Seite.

Grundlage für die Förderung ist der Kinder- und Jugendförderplan, der für die laufende Legislaturperiode beschlossen ist und im Downloadbreich verfügbar ist.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.